Es ist vom einem wucherähnlichen Pachtvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pachtzins gut 100% über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt. Der Pachtvertrag ist in einem solchen Fall nichtig.
Zur Ermittlung der ortsüblichen Pacht sind miteinander vergleichbare Objekte zu verwenden. Es ist nach Ansicht des BGH nicht zulässig, daß die ortsübliche Ladenmiete auf die Bewertung für die Pacht eines Dönerstandes übertragen wird. Imbißstände sind ein eigener Teilmarkt, die nach anderen Kriterien zu bewerten sind.
Zur Ermittlung der ortsüblichen Pacht sind miteinander vergleichbare Objekte zu verwenden. Es ist nach Ansicht des BGH nicht zulässig, daß die ortsübliche Ladenmiete auf die Bewertung für die Pacht eines Dönerstandes übertragen wird. Imbißstände sind ein eigener Teilmarkt, die nach anderen Kriterien zu bewerten sind.
BGH - Az: XII ZR 11/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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