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Keine Prostitution in Wohngebieten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn Prostitution nicht als sittenwidrig zu betrachten ist, so ruft sie dennoch Störungen hervor, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnfeldes und zu Spannungen führt. Daher ist die Ausübung der Prostitution in Wohngebieten unzulässig. Wohngebiete dienen dem Wohnen und nicht wie auch immer gearteten gewerblichen Zwecken.


OVG Rheinland-Pfalz - Az: 8 B 11983/03.OVG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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