Im Vorliegenden Fall wurde gegen den Nachbarn aufgrund des gezielten Ausleuchtens eines Grundstückes geklagt. Der Kläger wurde von seinem Nachbarn mit Lichstrahlern geblendet. Ebenso wurde mit den Strahlern in das Schlafzimmer des Klägers geleuchtet. Das Gericht sah eine "wesentliche Beeinträchtigung" und nahm "mit hinreichender Sicherheit" ein Schikanierungsvorhaben an. Sollte der Beklagte das Grundstück des Klägers weiterhin ausleuchten, wurde eine Strafe von bis zu DM 500.000,00; Ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren in Aussicht gestellt.
LG Köln - Az: 9 S 362/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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