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Kopien statt Belegeinsicht - wer muss zahlen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Versendet der Vermieter Kopien der Abrechnungsbelege, anstatt sie kostenneutral per Fax oder Email zu versenden oder dem Mieter an dessen Wohnort Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, trägt er die dafür anfallenden Kosten selbst. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter Belegeinsicht verlangt und angeboten hat, die Belege per Fax oder Email zu übersenden. Gleichzeitig lehnte der Mieter die Kostenübernahme für Belegkopien von vorherein ab.

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Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen