Versendet der Vermieter Kopien der Abrechnungsbelege, anstatt sie kostenneutral per Fax oder Email zu versenden oder dem Mieter an dessen Wohnort Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, trägt er die dafür anfallenden Kosten selbst. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter Belegeinsicht verlangt und angeboten hat, die Belege per Fax oder Email zu übersenden. Gleichzeitig lehnte der Mieter die Kostenübernahme für Belegkopien von vorherein ab.
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