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Nach einem Jahr muss der Makler die Ursächlichkeit seiner Tätigkeit für den Verkauf beweisen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Frage, ob ein Hauptvertrag von einem Maklervertrag erfasst ist, kommt es grundsätzlich auf das wirtschaftliche Ziel des Auftraggebers an. Es gibt keine Vermutung, dass die Vermittlungstätigkeit auch für den späteren Hauptvertrag

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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