Sieht ein Maklervertrag die Provisionszahlung durch den Käufer vor und stellt der Makler den Käufer von der Courtage frei, so besteht auch gegenüber dem Verkäufer kein Anspruch - weder aus Vertrag noch aus bereicherungsrechtlichen Gründen. Es ist rechtsmissbräuchlich, den Käufer von der Courtage freizustellen, damit der Kaufvertrag zustande kommt und diese dann vom Verkäufer zu verlangen.
AG Pinneberg, 27.04.2007 - Az: 73 C 212/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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