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Keine sofortige Kündigung bei leichten Beleidigungen auf Facebook
Mietrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenVon einer von der Vermieterin unterhaltenen Homepage führt ein Link zu einer Facebook-Seite, auf der Mieter der Klägerin Bewertungen abgeben können. Auf der Facebook-Seite befinden sich zahlreiche, zum Teil heftige Beschwerden anderer Mieter. Nach einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Vermieterin bezeichneten die Mieter diese auf der Facebook-Seite als „talentfreie Abrissbirne“. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich.
Im Prozess verlangte die Vermieterin die Räumung, die Mieter wandten ein, sie hätten trotz ihrer - unstreitigen - mehrmaligen Beschwerden wegen des von einer Gartenanlage ausgehenden Lärms keine Tätigkeiten des Objektbetreuers vor Ort feststellen können. Zudem hätte die Mitarbeiterin sie vor dem Facebook-Eintrag in einem emotional aufgeladenen Telefongespräch angeschrien.
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