| Vermieter kann frei entscheiden |
| Es bleibt eine freie Entscheidung
des Vermieters, ob er die Haltung eines Hundes gestatten will oder nicht.
Dies gilt selbst dann, wenn er in der gleichen Wohnanlage bereits einzelnen
Mietparteien die Hundehaltung gestattet hat. Voraussetzung allerdings ist,
das der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass eine Tierhaltung der
schrift- lichen Genehmigung des Vermieters bedarf. Mit diesem Urteil
wies das Landgericht Berlin einen Hundebesitzer ab, der die Einwilligung
zur Hundehaltung einklagen wollte. Er wies unter anderem darauf hin, dass
im gleichen Haus zwei Haus- halte jeweils einen Hund alten durften. Es
liege gleichwohl im freien Ermessen des Vermieters, ob er eine Tierhaltung
genehmige oder nicht. Nur wenn keine entsprechende Klausel im Mietvertrag
verankert gewesen wäre, hätte der Mieter unter Hinweis auf die
Hundehaltung seiner Nachbarn die Tierhaltung im Rahmen des "gewöhnlichen
Wohnungsgebrauchs" möglicherweise einen Anspruch. Auch die Argumente
des Mieters, die Nachbarn hätten keine Einwände gegen das Tier,
wies das Gericht zurück.
LG Berlin, 67 S 143/98 Quelle: Focus Online |