Im vorliegenden Fall wurde vom Gericht eine sofortige Nutzungsuntersagung der Stadt Mainz bestätigt, die einem Unternehmen die Verwendung eines Grundstückes als Lagerplatz für Container für Holz, Metall und Bauschutt untersagte. Das Unternehmen lud auf dem Grundstück Abfälle um und sortierte diese
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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