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[AnwaltOnline - Mietrecht April 2009]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Mietrecht April 2009]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                                  April 2009 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/                                     *
* ISSN: 1619-7143                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Grundstückskäufer ist nicht an Duldung von Beeinträchtigungen
gebunden
Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer seinem
Grundstücksnachbar den Bau einer Privatstraße unmittelbar entlang der
Mauer zu seinem tiefer gelegenen Grundstück erlaubt. Nachdem er dieses
verkauft hatte, verlangte der Käufer eine Verstärkung der Grenzmauer, da
die Straße einen zunehmenden Druck auf die Grenzmauer ausübte. Der
Nachbar verweigerte die geforderten Maßnahmen und berief sich auf die
Erlaubnis des früheren Eigentümers.
Der Rechtsnachfolger ist jedoch grundsätzlich nicht durch die Gestattung
der Störung durch den ehemaligen Eigentümer gebunden. Eine Bindung hätte
herbeigeführt werden können, wenn das Recht zum Betrieb der Privatstraße
im Grundbuch eingetragen oder aber kaufvertraglich vereinbart worden
wäre. Dies war jedoch nicht der Fall, so dass die Grundstücksmauer wie
verlangt zu verstärken war.
BGH, 29.2.2008 - Az: V ZR 31/07
 >> Regelmäßige Schönheitsreparaturen - starre Fristenregelung?
Es liegt eine unzulässige starre Fristenregelung vor, wenn
Schönheitsreparaturen mietvertraglich "regelmäßig" durchzuführen sind.
KG Berlin, 22.5.2008 - Az: 8 U 205/07
 >> Sittenwidrig hohe Maklerprovision
Im vorliegenden Fall hatte ein Makler mit einem Kunden für seine
Dienstleistungen eine erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von 13.340
Euro und zusätzlich eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von 12
Prozent des Verkaufspreises zzgl. Umsatzsteuer vertraglich vereinbart.
Nach Ansicht des Gerichts war die Erfolgsprovision sittenwidrig
überhöht, so dass die Provisionsvereinbarung insgesamt nichtig war. Der
Kunde musste keinerlei Zahlung leisten.
OLG Frankfurt/Main, 5.2.2008 - Az: 18 U 59/07
 >> Behindertes Kind in der Nachbarschaft - Sachmangel?
Das Gericht hat im vorliegenden Fall die Klage eines Wohnungseigentümers
abgewiesen, der mit Verweis auf ein schreiendes behindertes Kind in der
Nachbarschaft nachträglich einen Rabatt auf seine Eigentumswohnung
begehrte. Es ist gerade vor dem Hintergrund von Toleranz und der
Integration Behinderter zweifelhaft, dass ein krankes Kind in der
Nachbarschaft einen Sachmangel einer Immobilie darstellt.
LG Münster, 26.2.2009 - Az: 8 O 378/08
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Lichtreflexionen durch Nachbargebäude müssen nicht geduldet werden
 >> Wenn Abrechnung unterbleibt, müssen Vorauszahlungen erstattet werden
 >> Courtageanspruch auch bei Nichtdurchführung des Kaufvertrages und
Geltendmachung des großen Schadensersatzes
 >> Zahlungsfähigkeit eines Mieters - Arbeitgeberauskunft
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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
 >> Update Mietspiegel-Programm
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*2* Das Thema des Monats
 >> Maklerprovision
Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag sind im BGB sowie im Gesetz
zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) geregelt. Im Zweifel
ist der Maklervertrag danach entgeltlich. Nach § 652 BGB steht dem
Makler die Provision aber erst zu, wenn der Auftraggeber gerade infolge
seiner Vermittlungstätigkeit einen wirksamen Vertrag mit einem Dritten
(Vermieter oder Mieter) abgeschlossen hat. In jedem Fall muß durch die
Tätigkeit des Maklers ein Mietvertrag zustande kommen (§ 2 Abs. 1
WoVermittG) Er darf auch nicht wieder aufgelöst werden, weil bei
Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden. Zu einem
Vertragsabschluss ist der Auftraggeber trotz Bemühungen des Maklers
nicht verpflichtet (§ 2 WoVermittG).
Es kann jedoch zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart werden, dass
bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die in Erfüllung des
Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind.
Trotz Maklervertrag, Maklertätigkeit und Abschluss des Mietvertrages
steht dem Makler jedoch in folgenden Fällen keine Provision zu:
 
- durch den abgeschlossenen Mietvertrag wird lediglich das laufende
Mietverhältnis fortgesetzt, verlängert oder erneuert; (§ 2 Abs. 2.1
WoVermittG).
- die vermittelte Wohnung ist eine Sozialwohnung oder sonstige
preisgebundene Wohnung; (§ 2 Abs. 3 WoVermittG).
- der Wohnungsvermittler ist gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter
oder Vermieter der Wohnung  (§ 2 Abs. 2.2 WoVermittG) oder der
Wohnungsvermittler und der Eigentümer, Verwalter oder Eigentümer der
Wohnung sind rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten
(§2 Abs. 2.3 WoVermittG).;
Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne
Nebenkostenvorauszahlung, aber zzgl. Mehrwertsteuer. Basis für die
Berechnung der Vermittlungsprovision ist die Kaltmiete. Wird über die
Betriebskosten/Nebenkosten gesondert abgerechnet, so werden sie in die
Berechnung der für die Provision maßgeblichen Monatsmiete nicht
berücksichtigt (§ 3 Abs. 2 WoVermittG).
Wichtig ist, dass der Wohnungssuchende sein Geld zurückfordern kann,
wenn der Makler gegen eine dieser gesetzlichen Regelungen verstößt.  Der
Rückforderungsanspruch verjährt gemäß § 5 WoVermittG drei Jahre nach
Zahlung. Jedoch führen der Verstoß gegen eine Vorschrift des
Wohnungsvermittlungsgesetzes oder die Unwirksamkeit des Maklervertrages
nicht zur Unwirksamkeit des Mietvertrages!
Vorschüsse dürfen vom Makler weder vereinbart noch gefordert oder
angenommen werden (§ 2 Abs. 4 WoVermittG).
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Vermieterkündigung bei Einliegerwohnung
Liegt kein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus
wichtigem Grund vor, so gibt es bei einer Einliegerwohnung zwei
Möglichkeiten, den Mietvertrag zu kündigen:
Zum einen die "normale" ordentliche Kündigung. Für diese benötigt der
Vermieter einen Kündigungsgrund, [... weiterlesen ...]
  > Muster für eine erleichterte Kündigung
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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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