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Wenn Abrechnung unterbleibt, müssen Vorauszahlungen erstattet werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein gewerblicher Vermieter gut dreieinhalb Jahre nach Beendigung eines mehrjährigen Mietverhältnisses keine den Anforderungen des § 259 BGB entsprechenden Nebenkostenabrechnungen vorgelegt, so kann der Mieter sämtliche während der Mietzeit geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen. Einen Anspruch

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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