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Titulierung muß nicht angeboten werden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unterhaltsschuldner muß nicht von sich aus die Titulierung eines anerkannten und laufend gezahlten Unterhalts anbieten, um eine Klageveranlassung zu vermeiden. Es ist Sache des Unterhaltsgläubigers, den Unterhaltsschuldner hierzu

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
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WAIBEL, A., Freiburg