Zieht eine Volljährige im Einvernehmen mit den Eltern aus deren Haushalt aus, so kann der Sozialhilfeträger nicht darauf verweisen, den sozialhilferechtlichen Unterkunftsbedarf und die Höhe des Regelsatzes dadurch zu senken, dass in den elterlichen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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