Im vorliegenden Fall hatte die Kindesmutter einen Unterhaltsvergleich geschlossen, nach dem der Kindesvater monatlich lediglich 150 € Kindesunterhalt zu zahlen habe, was deutlich unter dem Basisunterhalt liegt. Gleichzeitig vereinbarten die Parteien, dass eine Abänderung des Vergleichs seitens der Kindesmutter verlangt werden kann, sobald der Schuldner mit einer Unterhaltszahlung mehr als einen Monat in Verzug gerät (sogen. Monte-Carlo-Vergleich / Las-Vegas-Vergleich).
Das Gericht hielt die Regelung für zulässig, da hier ein (sinnvoller) Druck auf den Schuldner ausgeübt werde, die festgelegten freiwilligen Unterhaltszahlungen zu erbringen, was ev. ein praktikablerer Weg ist, als ständig Außenstände gerichtlich eintreiben zu müssen bzw. zu vollstrecken.