|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |EHEAUFHEBUNG/SCHEIDUNG|
Prozesskostenhilfe für Scheidungsantrag ohne Härtegründe
Prozesskostenhilfe kann für einen Scheidungsantrag, in welchem keine Härtegründe vorgetragen sind, vor Ablauf des Trennungsjahres auch dann nicht bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung im Übrigen vorliegen.

OLG Dresden, Az: 20 WF 794/01