Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.787 Anfragen

[AnwaltOnline - Familienrecht Mai 2008]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Mai 2008]

************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht                    Mai 2008 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************ ************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Kindergeld für behindertes Kind
Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist aber aufgrund
einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unter-
halten, so besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Hierzu muß
es dem Kind objektiv unmöglich sein, seinen Lebensunterhalt
durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Grundsätzlich
kann die Ursächlichkeit der Behinderung angenommen werden,
wenn in dem Behindertenausweis das Merkmal "H" (hilflos)
eingetragen ist oder der Grad der Behinderung 50 oder mehr
beträgt und besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer
eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des
Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint.
FG Rheinland-Pfalz, 16.1.2008 - Az: 1 K 1387/07
 >> Verlangen des Pflichtteils auch ohne bestehenden
    Anspruch?
Auch dann, wenn der Anspruch aufgrund eines zuvor erfolgten
Erlasses objektiv nicht mehr bestand, kann ein Verlangen des
Pflichtteils im Sinne einer testamentarischen Pflichtteils-
strafklausel vorliegen. Für das Eingreifen einer
Verwirkungsklausel ist es nicht erforderlich, daß der
Pflichtteil auch tatsächlich ausgezahlt wurde.
OLG München, 29.1.2008 - Az: 31 Wx 68/07
 >> Annahme fiktiver Leistungsfähigkeit bei fehlendem
    Einkommensnachweis
Legt ein Unterhaltsschuldner vor Gericht nicht dar, seiner
unterhaltsrechtlichen Obliegenheit zur bestmöglichen Ein-
setzung seiner Arbeitsfähigkeit nachzukommen, so muß er sich
so behandeln lassen, als würde er ein Einkommen erzielen,
daß die Zahlung des Mindestunterhalts ermöglicht.
OLG Brandenburg, 7.2.2008 - Az: 9 WF 27/08
 >> Selbstbehalt nicht unter dem Existenzminimum!
Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die
durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende
Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum
nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.
BGH, 9.1.2008 - Az: XII ZR 170/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Unterhaltsanspruch und neue Ehe
 >> Keine lückenlose Beaufsichtigung von Fünfjährigen!
 >> Auftragsbetreuers bei Interessenkonflikten zwischen
    potenziellen Miterben!
 >> Elterliche Sorge für Kindesvater nicht ohne Zustimmung
    der Kindesmutter
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
https://www.anwaltonline.com/benutzer/registrierung
Im Bereich Familienrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 1.175 Urteile.
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************ ************************************************************
*2* Das Thema des Monats
  >> Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder (Teil 1)
  > Wie unterscheiden sich Unterhaltsansprüche minder-
    jähriger von denen volljähriger Kinder?
Das Gesetz unterscheidet zwischen den Unterhaltsansprüchen
minderjähriger unverheirateter und volljähriger Kinder in
mehrfacher Hinsicht. Dabei ist am wichtigsten:
1. Kann der Unterhaltspflichtige nicht allen Unterhaltsver-
pflichtungen nachkommen, gehen die Ansprüche der minder-
jährigen unverheirateten denen der volljährigen Kinder vor
(§ 1609 BGB).
2. Um Unterhaltsansprüche minderjähriger unverheirateter
Kinder erfüllen zu können, muss der Unterhaltspflichtige
sich "mehr anstrengen" als bei Volljährigen (§ 1603 Abs. 2
BGB).
3. Bei minderjährigen Kindern ist neben dem materiellen
Barunterhalt auch der sog. Betreuungsunterhalt zu leisten.
Darunter versteht man die Betreuung, tatsächliche Versorgung
und Erziehung des Kindes.
4. Unverheiratete Kinder volljährige Kinder unter 21, die
sich noch in Schulausbildung befinden und im Haushalt der
Eltern oder eines Elternteils leben, werden unterhalts-
rechtlich wie minderjährige Kinder behandelt (§ 1603 Abs. 2
BGB), allerdings entfällt der Betreuungsunterhalt.
  > Gibt es Unterschiede bei nicht ehelichen Kindern?
Eheliche und nicht eheliche Kinder sind gleichgestellt.
  > Wie ist der Kindesunterhalt in einer "intakten" Familie
geregelt?
Lebt ein minderjähriges Kind in einer intakten Familie, also
mit beiden (verheirateten) Eltern zusammen, ist sein Unter-
halt Teil des Familienunterhalts, der von den Eltern durch
ihre Arbeit und aus ihrem Vermögen zu leisten ist. Dabei
wird die Haushaltsführung als normalerweise ausreichender
Unterhaltsbeitrag anerkannt (§ 1360 BGB).
  > Wie sieht es beim Kindesunterhalt aus, wenn die Eltern
    getrennt leben oder geschieden sind?
    Was versteht man unter den Begriffen "Barunterhalt" und
    "Betreuungsunterhalt"?
Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, ist es
für die Unterhaltsleistung wesentlich, bei welchem Eltern-
teil das Kind lebt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen
die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zusteht. Der
Unterhalt für ein minderjähriges Kind besteht nämlich aus
Barunterhalt und Betreuungsunterhalt Unter diesen fallen die
Betreuung, tatsächliche Versorgung und Erziehung des Kindes,
während mit dem Barunterhalt der gesamte finanzielle Aufwand
für das Kind abzudecken ist.
Beide Unterhaltsarten sind als gleichwertig zu betrachten.
Der Elternteil, der das Kind versorgt und betreut, erfüllt
also dadurch seine Unterhaltspflicht in der Regel; die
materiellen Bedürfnisse des Kindes müssen durch den Bar-
unterhalt des anderen Elternteil sicher gestellt werden
(§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Diese Grundsätze gelten auch dann,
wenn die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht. Wird
ein Kind von den getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern
gemeinsam versorgt, sind auch beide zur Leistung von Bar-
unterhalt verpflichtet. Dagegen wird der Barunterhalt eines
Elternteils nicht eingeschränkt, wenn er sein Kind, das
regelmäßig beim anderen Elternteil lebt, nur im Rahmen des
ihm zustehenden Umgangsrechts betreut.
  > Wie hoch ist der Barbedarf eines minderjährigen Kindes?
Die Höhe des Barunterhalts eines Kindes richtet sich nach
seinem Bedarf. Dieser wiederum orientiert sich am Lebens-
alter des Kindes und am Nettoeinkommen und Vermögen des
barunterhaltspflichtigen Elternteils. Der Mindestunterhalt
eines Kindes ergibt sich seit 1.1.2008 aus § 1612a BGB; er
lehnt sich in Prozentsätzen je nach dem Alter des Kindes an
den Kinderfreibetrag im Einkommenssteuerrecht an.
Im übrigen haben die Gerichte zur Bemessung des Kindesunter-
halts Tabellen entwickelt, deren bekannteste die
"Düsseldorfer Tabelle" ist. Zahlreiche Oberlandesgerichte
wenden allerdings für ihren jeweilige Bezirk Varianten an,
die von der Düsseldorfer Tabelle mehr oder weniger abweichen.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Unterhaltsbedürftigkeit von Eltern oder Schwiegereltern
Die gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und
Kindern beruht auf §§ 1601ff BGB. Dagegen besteht keine
Unterhaltspflicht im Verhältnis zwischen Schwiegereltern
und Schwiegerkindern. Dennoch spielt das Einkommen des
Ehegatten eines [... weiterlesen ...]
 Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************ ************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
 mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
Werbung auf AnwaltOnline
 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com
Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:
 https://www.anwaltonline.com/fuer-webseiten
Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:
 https://www.AnwaltOnline.com/rss/rss.xml
************************************************************
*5* (P) (C) 2008 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                  
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern