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Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 14 Abs. 1 StVO muss, wer aus- oder einsteigt, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Damit verlangt § 14 Abs. 1 StVO das höchste Maß an Vorsicht für das Ein- oder Aussteigen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist.

Wird bei einem Einsteige - oder Aussteigevorgang ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden.


OLG Frankfurt, 25.10.2016 - Az: 16 U 167/15

ECLI:DE:OLGHE:2016:1025.16U167.15.0A

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