Kollision zwischen querendem Radfahrer und rückwärtsfahrenden PKW
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn ein rückwärtsfahrender PKW und ein querender Radfahrer kollidieren, trägt der Fahrzeugführer gemäß § 9 Abs. 5 StVO die Hauptschuld.
AG Nordhorn, 18.11.2016 - Az: 3 C 25/16
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