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Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Nichtzahlung der Prämie
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Haftpflichtversicherer ist dazu berechtigt, seinen Versicherungsnehmer im Innenverhältnis gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 VVG in Anspruch zu nehmen, wenn sie an dessen Unfallgegner gemäß § 117 VVG geleistet hat, obwohl sie ihrem Versicherungsnehmer gegenüber wegen dessen Zahlungsverzugs mit der Folgeprämie gemäß § 38 Abs. 2 VVG nicht zur Leistung verpflichtet war.
Ein Regress setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine qualifizierte, die Anforderungen des § 38 Abs. 1 VVG erfüllende Mahnung mindestens 2 Wochen vor dessen Zahlung zugegangen ist. Die Beweislast hierfür trifft den Versicherer.
OLG Frankfurt, 07.11.2017 - Az: 3 U 66/17
ECLI:DE:OLGHE:2017:1107.3U66.17.00
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