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Nachweis des Eigentums an einem PKW
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für den Nachweis des Eigentums an einem PKW genügt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Legt ein Dritter die Zulassungsbescheinigung in einer Kfz-Werkstatt ohne weitere Erklärungen vor, kann regelmäßig hieraus noch nicht gefolgert werden, dass er als Vertreter des Eingetragenen auftritt.
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