Ein zu untersuchender Fahrerlaubnisinhaber kommt seiner Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 Satz 3 FeV nicht nach, wenn er der Behörde lediglich mitteilt, er werde eine bestimmte Stelle mit seiner Begutachtung beauftragen. Vielmehr hat aus der Mitteilung hervorzugehen, dass eine solche Beauftragung stattgefunden hat und diese Mitteilung muss den Tatsachen entsprechen.
VG Koblenz, 23.06.2020 - Az: 4 L 494/20.KO
ECLI:DE:VGKOBLE:2020:0623.4L494.20.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...