Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.732 Anfragen

Bussonderfahrstreifen - Fahrbahnbeschriftung reicht nicht aus!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Bussonderfahrstreifen entsteht nicht bereits durch die Fahrbahnbeschriftung „Bus“, sondern es bedarf zwingend der Aufstellung eines Zeichens 245.

Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein Bussonderfahrstreifen nicht bereits durch die Fahrbahnbeschriftung „Bus“ entsteht, sondern es zwingend der Aufstellung eines Zeichens 245 bedarf. Darauf, ob das Amtsgericht die erforderlichen Feststellungen dazu getroffen hat, kommt es im Rahmen von § 80 Abs. 2 OWiG nicht an.

Ebenso ist obergerichtlich seit langem geklärt, welche Anforderungen an ein Urteil in Bußgeldsachen zu stellen sind; die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein. Auch insoweit kommt es bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG nicht darauf an, ob sich das Amtsgericht tatsächlich an diese Vorgaben gehalten hat.


KG, 24.01.2019 - Az: 3 Ws (B) 16/19 - 162 Ss 5/19

ECLI:DE:KG:2019:0124.3WS.B16.19.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.732 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant