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Unaufmerksamkeit des Vorfahrtsberechtigten und Vermeidbarkeit eines Unfalls

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war es zu einem Unfall gekommen, obwohl der Vorfahrtsberechtigte die Kollisionsgefahr mit dem einfahrenden Fahrzeug frühzeitig erkennen konnte und hinreichend Zeit hatte, sein Fahrzeug vor der Kollision zum Stehen zu bringen oder auszuweichen.

In diesem Fall sind die beiderseitigen Verschuldensanteile gleich hoch zu gewichten, was zu einer hälftigen Schadensteilung führt.

Zwar hatte der Einfahrende eine hohe Sorgfaltspflicht zu beachten, doch seitens des Vorfahrtsberechtigten hätte es lediglich einer relativ geringfügigen Ausweichbewegung oder einer Bremsung bedurft. Dies durfte nicht unberücksichtigt bleiben.


OLG Celle, 19.12.2017 - Az: 14 U 50/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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