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Falsches Baujahr beim Gebrauchten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist von einem arglistigen Verschweigen des tatsächlichen Baujahres auszugehen, wenn das Datum der Erstzulassung ausdrücklich in den Kaufvertrag aufgenommen wurde und dies nicht unerheblich nach dem Baujahr liegt (vorliegend 5 ½ Jahre).
Der private Verkäufer

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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