Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.076 Anfragen

Die gleichwertige Reparaturmöglichkeit nach einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern ein Unfallgeschädigter erfolgreich auf eine günstigere Werkstatt verwiesen werden soll, muss die Versicherung mit konkreten Kostenvoranschlägen der einzelnen Werkstätten nachweisen, dass die Reparatur die gleiche Qualität hat, wie die Reparatur in einer Markenwerkstatt.

Der Geschädigte kann i.d.R. nicht alleine anhand des Namens und der mitgeteilten Stundenverrechnungssätze erkennen, ob die angegebene Werkstatt die Reperatur tatsächlich in der vom Sachverständigen vorgesehenen Art und Weise reparieren würde.

Für die Zumutbarkeit der Verweisung bei Gleichwertigkeit einer günstigeren Reparatur im Referenzbetrieb mit der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt ist die Versicherung nämlich in vollem Umfang darlegungsbelastet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Potsdam, 14.11.2013 - Az: 24 C 408/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn