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Fahrertür in den fließenden Verkehr geöffnet ...

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Steigt der Fahrer aus dem Fahrzeug aus, indem er die Fahrertür öffnet und kommt es hierbei zu einem Unfall mit dem fließenden Verkehr, so liegt ein Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO ("Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.") vor.

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