Steigt der Fahrer aus dem Fahrzeug aus, indem er die Fahrertür öffnet und kommt es hierbei zu einem Unfall mit dem fließenden Verkehr, so liegt ein Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO ("Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.") vor.