Sofern die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich gehalten werden durfte, sind die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig.
Der Geschädigte darf dies für erforderlich halten, wenn beim fraglichen Unfall zwei Fahrzeuge beteiligt waren und ein erheblicher Sachschaden (hier: über 17.000 Euro) vorliegt. Schließlich stellt sich bei
Der Geschädigte darf dies für erforderlich halten, wenn beim fraglichen Unfall zwei Fahrzeuge beteiligt waren und ein erheblicher Sachschaden (hier: über 17.000 Euro) vorliegt. Schließlich stellt sich bei
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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