Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.482 Anfragen

Keine Haftung bei Falschbetankung trotz klarer Kennzeichnung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Haftung des Tankstellenbetreibers, wenn ein Autofahrer statt Diesel Super tankt und hierdurch seinen Motor und weitere Teile des Fahrzeugs zerstört, sofern klar erkennbar ist, welche Zapfsäulen Diesel-Kraftstoff enthalten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Zapfsäulen tatsächlich falsch angeordnet waren. Auch wenn höhere Anforderungen an die vertragliche Schutzpflicht als an eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zu stellen sind, ist bei eindeutiger Kennzeichnung der Zapfsäulen keine Sorgfaltspflichtverletzung gegeben.


OLG Hamm, 10.11.2008 - Az: 2 U 155/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki