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Dichtes Auffahren - nicht immer Nötigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weder ein lediglich kurzes dichtes Auffahren unter Betätigung der Lichthupe noch kurzes Drängeln in offener Überholungsabsicht über wenige hundert Meter stellen nach Ansicht des Gerichts eine strafbare Nötigung dar. Dies erfordert

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OLG Hamm, 18.08.2005 - Az: 3 Ss 304/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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