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Gurtpflicht bei verkehrsbedingtem Anhalten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es zu einem kurzeitigen, verkehrsbedingten Anhalten, so entfällt die Gurtpflicht (§ 21a Abs. 1 S. 1 StVO) nicht. Entsprechendes gilt auch in Bezug auf das Verbot der Verwendung eines Mobiltelefones (§ 23 Abs. 1a S. 1 StVO).


OLG Celle, 24.11.2005 - Az: 211 Ss 111/05 (Owiz)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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