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Gurtpflicht bei verkehrsbedingtem Anhalten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es zu einem kurzeitigen, verkehrsbedingten Anhalten, so entfällt die Gurtpflicht (§ 21a Abs. 1 S. 1 StVO) nicht. Entsprechendes gilt auch in Bezug auf das Verbot der Verwendung eines Mobiltelefones (§ 23 Abs. 1a S. 1 StVO).


OLG Celle, 24.11.2005 - Az: 211 Ss 111/05 (Owiz)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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