Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.469 Anfragen

Mit 14 Punkten liegt eine Gefährdung der Allgemeinheit vor!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Inhaber eine Fahrerlaubnis, der 14 Punkte oder mehr gesammelt hat, stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit dar. Für die Zukunft kann dies nur dann behoben werden, wenn an einem Aufbauseminar teilgenommen wird. Tut der Inhaber der Fahrerlaubnis dies nicht, stellt er weiterhin eine solche Gefährdung der Allgemeinheit dar. Deshalb muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden. Persönliche finanzielle Umstände sind in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Hierdurch kann keine Entkräftung der gesetzgeberischen Grundwertung erfolgen.


VG Meiningen, 19.08.2010 - Az: 2 E 350/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant