Kein Regelfahrverbot bei viertägiger verkehrspsychologischer Intensivberatung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat der Betroffene an einer qualifizierten viertägigen verkehrspsychologischen Intensivberatung ("avanti-Fahrverbot") teilgenommen, so entfällt die Anordnung eines Regelfahrverbotes. Bei der Beratung war es zu vier Einzelberatungen mit einem verkehrspsychologisch qualifizierten Diplom-Psychologen gekommen. Eine solche eingehende psychologische Schulung ist mindestens ebenso geeignet, weiteren erheblichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gegenzusteuern, wie die Folgen eines verhängten Fahrverbotes.
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