Ist ein Radfahrer besonders schnell unterwegs, so trifft ihn nach Ansicht des Gerichts die Obliegenheit, einen Schutzhelm zu verwenden.
Im vorliegenden Fall war ein Rennradfahrer mit einem Traktorgespann zusammengestoßen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.
Im vorliegenden Fall war ein Rennradfahrer mit einem Traktorgespann zusammengestoßen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


