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Rennradfahrer sollten Schutzhelm tragen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist ein Radfahrer besonders schnell unterwegs, so trifft ihn nach Ansicht des Gerichts die Obliegenheit, einen Schutzhelm zu verwenden.
Im vorliegenden Fall war ein Rennradfahrer mit einem Traktorgespann zusammengestoßen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.
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Erik, Oranienburg
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