Ist ein Radfahrer besonders schnell unterwegs, so trifft ihn nach Ansicht des Gerichts die Obliegenheit, einen Schutzhelm zu verwenden.
Im vorliegenden Fall war ein Rennradfahrer mit einem Traktorgespann zusammengestoßen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.
Im vorliegenden Fall war ein Rennradfahrer mit einem Traktorgespann zusammengestoßen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.
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OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - Az: I-1 U 182/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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