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Rennradfahrer sollten Schutzhelm tragen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Radfahrer besonders schnell unterwegs, so trifft ihn nach Ansicht des Gerichts die Obliegenheit, einen Schutzhelm zu verwenden.
Im vorliegenden Fall war ein Rennradfahrer mit einem Traktorgespann zusammengestoßen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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