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Einmaliger Amphetaminkonsum schließt die Kraftfahreignung aus!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach ständiger Rechtsprechung des Senats schließt bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin zählt, im Regelfall die Kraftfahreignung aus, und zwar unabhängig davon, ob unter dem Einfluss der Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug geführt wurde.

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
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