Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.707 Anfragen

Gebrauchtwagenverkauf - nicht noch für Werbemittel und Platzmiete zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten ein privater Verkäufer und ein gewerblicher Händler einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Dieser Vertrag sah vor, dass neben der Verkaufsprovision i.H.v. 10% zusätzlich noch eine Werbemittel- und Platzmietpauschale i.H.v. € 40 anfallen sollte - und zwar wöchentlich.

Eine solche Klausel ist jedoch unzulässig, da der Verkäufer regelmäßig davon ausgehen kann, dass mit der vereinbarten Provision alle in der Regel mit der Vermittlung eines Kfz-Verkaufs durch einen gewerblichen Gebrauchtwagenhändler verbundenen Kosten abgegolten sind. Dies umfasst bei gewerblichen Autovermittlungen auch die Kosten für Stellplatz, Reinigung, Bewerbung und Vorführung des Fahrzeugs. Mit einer gesonderten Vergütung ist hierfür nicht zu rechnen.


OLG Stuttgart, 24.03.2010 - Az: 3 U 188/09

ECLI:DE:OLGSTUT:2010:0324.3U188.09.0A

Nachfolgend: BGH, 13.01.2011 - Az: III ZR 78/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.707 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant