Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.656 Anfragen

Gebrauchtwagenverkauf - nicht noch für Werbemittel und Platzmiete zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten ein privater Verkäufer und ein gewerblicher Händler einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Dieser Vertrag sah vor, dass neben der Verkaufsprovision i.H.v. 10% zusätzlich noch eine Werbemittel- und Platzmietpauschale i.H.v. € 40 anfallen sollte - und zwar wöchentlich.

Eine solche Klausel ist jedoch unzulässig, da der Verkäufer regelmäßig davon ausgehen kann, dass mit der vereinbarten Provision alle in der Regel mit der Vermittlung eines Kfz-Verkaufs durch einen gewerblichen Gebrauchtwagenhändler verbundenen Kosten abgegolten sind. Dies umfasst bei gewerblichen Autovermittlungen auch die Kosten für Stellplatz, Reinigung, Bewerbung und Vorführung des Fahrzeugs. Mit einer gesonderten Vergütung ist hierfür nicht zu rechnen.


OLG Stuttgart, 24.03.2010 - Az: 3 U 188/09

ECLI:DE:OLGSTUT:2010:0324.3U188.09.0A

Nachfolgend: BGH, 13.01.2011 - Az: III ZR 78/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim