Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.586 Anfragen

Heilpraktikerleistungen im Naturheilzentrum: muss die Krankenkasse zahlen?

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zugrunde lag die Klage eines Mannes (geb. 1967) aus Langenhagen, der seit langem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus, einer Nierenerkrankung u.a. leidet.

Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem Naturheilzentrum. Er gab dazu an, dass seine Erkrankung besonders schwer sei. Nach seiner Ansicht gäbe es in Deutschland keine Kassenärzte, die eine passende Behandlung durchführen könnten. Demgegenüber sie die Heilpraktikerin des Naturheilzentrums auf die Behandlung von Erschöpfungssyndromen spezialisiert.

Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da Heilpraktiker nicht berechtigt seien, ihre Leistungen über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abzurechnen. Eine Behandlung könne nur durch zugelassene Ärzte erfolgen.

Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt.

Es hat sich in seiner Begründung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gestützt. Hiernach umfasse der Leistungskatalog der GKV u.a. die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Zwingende Voraussetzung der Krankenbehandlung sei die Approbation der betreffenden Behandler.

Der gesetzliche Arztvorbehalt bedeute einen generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilbehandler von der selbständigen und eigenverantwortlichen Behandlung. Das Erfordernis der Approbation sei auch nicht ausnahmsweise bei erfolgloser Arztsuche verzichtbar, sondern es sei eine zwingende berufliche Mindestqualifikation für den Behandlungsanspruch. Heilpraktiker seien damit von der selbständigen Leistungserbringung für GKV-Patienten ausgeschlossen.


LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - Az: L 4 KR 470/19

ECLI:DE:LSGNIHB:2020:0819.L4KR470.19.00

Quelle: PM des LSG Niedersachsen-Bremen


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant