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Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwert­bestimmungs­verordnung 2025 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen.

Durch die Rentenanpassung wird die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten sichergestellt.

Einzelheiten

Bis zum 1. Juli 2025 gilt für das Rentenniveau die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent. Da der aktuelle Rentenwert im vergangenen Jahr aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) auf den für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent erforderlichen aktuellen Rentenwert angehoben wurde, erfolgt die Rentenanpassung (entsprechend § 255i SGB VI) zum 1. Juli 2025 ebenfalls nach dem Mindestsicherungsniveau. Der aktuelle Rentenwert wird also zum 1. Juli 2025 so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung liegt bei 3,69 Prozent und basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Schließlich spielt auch die für Beschäftigte und Rentenbeziehende unterschiedliche Veränderung der Sozialabgaben eine Rolle, die wegen der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau zu einer leicht höheren Rentenanpassung im Vergleich zur anpassungsrelevanten Lohnentwicklung führt.

Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,74 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 tritt – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2025 in Kraft.

Veröffentlicht: 30.04.2025

Quelle: PM des BMAS

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