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Gesetz zum fairen Kassenwettbewerb im Bundesrat

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Bundesrat befasst sich am 13. März 2020 abschließend mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz. Es entwickelt den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenkasse weiter und soll dadurch die bestehende Schieflage im Finanzierungssystem der Krankenversicherungen korrigieren.

Gegen Monopolbildung in der Kassenlandschaft

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Regionalkomponente, um die unterschiedliche Ausgabenstruktur in einzelnen Regionen aufzufangen. Hierüber sollen Über- und Unterdeckungen abgebaut und eine Monopolbildung in der Kassenlandschaft verhindert werden. Außerdem wird bei krankheitsbezogenen Zuschlägen im Risikostrukturausgleich künftig das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Bislang waren es nur um die 80 Krankheitsbilder.

Manipulationsbremse gegen Diagnosebeeinflussung

Neu ist auch die Einführung einer so genannten Manipulationsbremse. Sie soll verhindern, dass Krankenkassen Diagnosen beeinflussen, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Künftig bekommen Kassen deshalb dann keine Zuweisungen mehr, wenn sich die Diagnosekodierung bei bestimmten Krankheiten auffällig erhöht. Weiter werden vertragliche Regelungen für unzulässig erklärt, nach denen bestimmte Diagnosen Voraussetzung für die Vergütung sind.

Stärkung der Vorsorge

Von besonderem Interesse für die Versicherten: Es gibt künftig eine Vorsorgepauschale als Anreiz für die Kassen, Präventionsmaßnahmen ihrer Mitglieder zu fördern.

Struktur der GKV

Darüber hinaus schafft das Gesetz einen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, dem die Vorstände der Krankenkassen angehören. Hierdurch soll die operative Anbindung des Spitzenverbandes an die Kassen gestärkt werden.

Maßnahmen gegen Lieferengpässe

Der Bundesrat hatte sich zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung sehr umfassend geäußert, die Bundesregierung lehnte einen Großteil der Änderungsvorschläge jedoch ab. Auch der Bundestag griff sie überwiegend nicht auf. Ergänzend aufgenommen hat er jedoch Maßnahmen gegen drohende Lieferengpässe bei Medikamenten - ein Thema, das die Länder ebenfalls beschäftigt (siehe BR-Drs. 57/20). Danach müssen pharmazeutische Unternehmen künftig über ihre Bestände und drohende Lieferengpässe informieren. Außerdem wird geregelt, dass Krankenkassen für Mehrkosten aufkommen, wenn anstelle des Medikaments nur ein Generikum verfügbar ist.

Veröffentlicht: 07.03.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

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