Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.130 Anfragen

Verleiher eines Pferdes kriegt die Turnierpreisgelder!

Pferderecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verleiht der Eigentümer eines Pferdes dieses zur Teilnahme an Turnieren, so hat der Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf die Preisgelder. Nur dann, wenn die Vertragsparteien ein anderes ausdrücklich vereinbart haben, gilt dieser Grundsatz nicht.

Der Vertrag ist nämlich als ein Leihvertrag anzusehen, woraus sich der Anspruch des Eigentümers auf die gewonnenen Preisgelder ergibt. Dem Entleiher stehen die Gebrauchsvorteile des Pferdes und soweit auch die Preisgelder nicht zu, denn die Leihe berechtigt nur zur Nutzung der Sache, nicht aber zur Beziehung und zum Behaltendürfen von Früchten (§§ 99 ff. BGB).


BGH, 24.05.2012 - Az: III ZR 306/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant