Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.701 Anfragen

§ 90a Tiere

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Alexandra KlimatosMartin BeckerDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen