Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund und liegt dann vor, wenn der Vermieter die Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
Bei einer Eigenbedarfskündigung sind die üblichen Kündigungszeiten einzuhalten.
Täuscht der Vermieter den Eigenbedarf lediglich vor, so steht dem Mieter u.U. Schadensersatz zu.
Kündigungen, die mit Eigenbedarf begründet werden, sind recht fehleranfällig - zumindest dann, wenn keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wurde. Aus diesem Grund landen Eigenbedarfskündigungen regelmäßig vor Gericht.
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