Fahrradkeller nicht mitbenutzbar - 2,5% Mietminderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es liegt eine nicht nur unerhebliche Minderung dar, wenn die Möglichkeit, Fahrräder in einem Fahrradkeller abzustellen, dauernd entzogen wird. Der Vermieter ist zur Gebrauchsgewährung verpflichtet, wenn die Mitbenutzung des Fahrradkellers vom Vermieter zugesagt wurde. Die Nichtgewährung rechtfertigt eine Minderung des Mietzinses i.H.v. 2,5%.
AG Menden, 07.03.2007 - Az: 4 C 407/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...