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Fahrradkeller nicht mitbenutzbar - 2,5% Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt eine nicht nur unerhebliche Minderung dar, wenn die Möglichkeit, Fahrräder in einem Fahrradkeller abzustellen, dauernd entzogen wird. Der Vermieter ist zur Gebrauchsgewährung verpflichtet, wenn die Mitbenutzung des Fahrradkellers vom Vermieter zugesagt wurde. Die Nichtgewährung rechtfertigt eine Minderung des Mietzinses i.H.v. 2,5%.


AG Menden, 07.03.2007 - Az: 4 C 407/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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