Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht richtet sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung nicht mehr gegen den Verwalter, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Möchte der Kläger in der Berufungsinstanz einen Parteiwechsel auf Beklagtenseite vornehmen, ist hierfür grundsätzlich die Zustimmung des ausscheidenden und auch die Zustimmung des neuen Beklagten erforderlich, es sei denn, die Verweigerung der Zustimmung ist rechtsmissbräuchlich.

Hat ein Wohnungseigentümer vor dem 1. Dezember 2020 Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung gegen den Verwalter erhoben und erklärt er im Hinblick auf die während des Berufungsverfahrens zum 1. Dezember 2020 eingetretene Rechtsänderung einen Parteiwechsel auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ist deren Verweigerung der Zustimmung zu dem Parteiwechsel regelmäßig rechtsmissbräuchlich.


BGH, 19.04.2024 - Az: V ZR 167/23

ECLI:DE:BGH:2024:190424UVZR167.23.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!

Verifizierter Mandant