Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.747 Anfragen

Hausverkauf - Hinweispflicht auf gekündigte Gebäudeversicherung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Der Käufer einer Immobilie kann nicht darauf vertrauen, dass der Verkäufer darüber informiert, wenn die Wohngebäudeversicherung nach der Übergabe nicht mehr besteht.

Bis zur Übergabe der Immobilie unterhielten die Verkäufer eine Gebäudeversicherung. Über diesen Zeitpunkt hinaus waren die Beklagten nach § 4 des notariellen Kaufvertrages nicht verpflichtet, für Versicherungsschutz zu sorgen. Dies oblag der Klägerin, auf die mit der Übergabe die Gefahr die Lasten und die Verkehrssicherungspflichten der Immobilie übergingen.

Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob das Bestehen einer Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich und zu erwarten ist. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die vom Käufer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2016 (Az: VII ZR 107/15) über den fehlenden Versicherungsschutz eines Juweliers für Kundenschmuck auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.

Die Verkäufer waren nicht verpflichtet, dem Käufer den Eintritt in von ihnen unterhaltene Versicherungsverhältnisse gem. § 95 VVG zu ermöglichen.

§ 4 des Kaufvertrages regelt zwar, dass mit der Übergabe alle Verpflichtungen aus den den Grundbesitz betreffenden Versicherungen auf den Käufer übergehen sollten. Dass die Verkäufer verpflichtet waren, bei Kaufvertragsschluss bestehende Versicherungen über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus aufrecht zu erhalten, ergibt sich hieraus allerdings nicht.

Eine solche Pflicht ergibt sich auch nicht aus den §§ 95 ff VVG.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.747 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Natalie Reil, Landshut