Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.159 Anfragen

Entfernung eines Wespennests durch die Feuerwehr: Muss der Vermieter zahlen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungsmieter ist auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter berechtigt, Wespennester unter dem Dach durch die Feuerwehr beseitigen zu lassen. Denn das Vorhandensein von Wespennestern stellt für die Hausbewohner eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die sofort beseitigt werden darf.

Hinsichtlich der entstehenden Kosten steht dem Mieter gegen den Vermieter ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.


AG Meppen, 11.03.2003 - Az: 8 C 92/03

ECLI:DE:AGMEPPN:2003:0311.8C92.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...

Verifizierter Mandant

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant