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Entfernung eines Wespennests durch die Feuerwehr: Muss der Vermieter zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungsmieter ist auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter berechtigt, Wespennester unter dem Dach durch die Feuerwehr beseitigen zu lassen. Denn das Vorhandensein von Wespennestern stellt für die Hausbewohner eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die sofort beseitigt werden darf.

Hinsichtlich der entstehenden Kosten steht dem Mieter gegen den Vermieter ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.


AG Meppen, 11.03.2003 - Az: 8 C 92/03

ECLI:DE:AGMEPPN:2003:0311.8C92.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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