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Schmerzensgeld bei groben Beleidigungen durch den Vermieter?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Im vorliegenden Fall begehrte ein ehemaliger Mieter als Kläger von seinem ehemaligen Vermieter die Zahlung einer Geldentschädigung, weil dieser ihn insbesondere in Kurzmitteilungen (SMS) in der Zeit vom 10. bis 11. Juni 2012 unter anderem bezeichnet hat als "Lusche allerersten Grades", "arrogante rotzige große asoziale Fresse", "Schweinebacke", "feiges Schwein", "feige Sau", "feiger Pisser", "asozialer Abschaum" und "kleiner Bastard".

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens erwirkte der Kläger gegen den Beklagten ein Anerkenntnisurteil, wonach der Beklagte es unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu unterlassen hat, den Kläger zu beleidigen und in irgendeiner Form - auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - unmittelbaren Kontakt zu dem Kläger aufzunehmen. Der Kläger erstattete weiterhin Strafanzeige gegen den Beklagten. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und der Kläger auf den Privatklageweg verwiesen, wovon er jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.

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