Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.450 Anfragen

Kochen in der Mietwohnung verboten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann einem Mieter nicht verwehrt werden, in der Wohnung zu kochen - schließlich entspricht dies einem sozialtypischen Verhalten.

Zudem handelt es sich bei Essensgerüchen auch nicht sofort um einen Verstoß gegen mietvertragliche Verpflichtungen. Dass beim Kochen auch Gerüche entstehen, ist ein unmittelbarer natürlicher Bestandteil des Kochens. Sie sind von allen Beteiligten hinnehmbar und auch hinzunehmen, sofern sie nicht in einer erheblichen Intensität und Regelmäßigkeit auftreten (z.B. Gewerbebetrieb) und somit über den Rahmen des Alltagslebens hinausgehen.

Kochgerüche (auch von fremdartigen oder ungebräuchlichen Zutaten) sind auch nicht per se unerträglich oder nicht hinnehmbar.


AG Hamburg-Harburg, 21.09.1992 - Az: 643 C 230/92


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant