Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.750 Anfragen

Unbefugte Stellplatznutzung - Einstweilige Verfügung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall parkte ein anderer Pkw innerhalb weniger Tage auf einem von einem Dritten gemieteten Tiefgaragenstellplatz.

Der Mieter hinterließ Hinweise auf diesen Umstand an der Windschutzscheibe, die jedoch keine Besserung brachten.

Daher beantragte der Mieter eine einstweilige Verfügung gegen den Halter des Fahrzeugs, mit der ihm die Benutzung des Parkplatzes untersagt werden sollte. Der Halter wand jedoch ein, an den fraglichen Tagen das Fahrzeug nicht benutzt zu haben.

Ein Unterlassungsanspruch gegen den Halter kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn er Kenntnis davon hat, dass der Fahrer seines Wagens wiederholt verkehrswidrig geparkt hat und er nichts dagegen unternimmt.

Dies konnte nicht nachgewiesen werden.

Sofern ein Halter seinen Wagen einer Person mit einer gültigen Fahrerlaubnis überlässt, kann er davon ausgehen, dass diese sich an die Verkehrsregeln hält.

Der Stellplatzinhaber hätte daher den Fahrer ausfindig machen und diesen gerichtlich in Anspruch nehmen müssen. Der Antrag des Mieters wurde daher zurückgewiesen.


LG München I, 13.08.2009 - Az: 31 S 11019/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant