Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.784 Anfragen

Tauben: Grund zur Mietminderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vor den Fenstern einer Mietwohnung nistende Tauben mindern deren Gebrauchswert erheblich. Wenn der Mieter den Mangel erst nach seinem Einzug bemerkt und rügt und den Mietzins trotzdem zunächst ungekürzt im Lastschriftverfahren abbuchen lässt, verliert er seinen Minderungsanspruch nicht.
Das Gericht stellte fest, dass durch die Tauben eine erhebliche Belästigung durch Schmutz, Lärm und Gerüche ausgingen sowie eine erhebliche Gesundheitsgefahr für den Mieter. Eine Minderung des Mietzinses um 30% erschien dem Gericht gerechtfertigt. Die Weiterzahlung des vollen Mietzinses im Lastschriftverfahren für die Dauer von fünf Monaten wertete das Gericht nicht als Verzicht auf die Minderungsansprüche, nachdem der Mieter die Mängel mündlich und schriftlich - gerügt hatte.


AG Pforzheim, 09.03.2000 - Az: 2 C 160/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut