Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.804 Anfragen

Bestellerprinzip für Makler

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Maklern gilt seit dem 1. Juni 2015 die einfache Formel „Wer bestellt, der bezahlt“. Dies bedeutet, dass nunmehr in der Regel der Vermieter die Maklergebühr bezahlen muss. Eine Regelung, die vom Bestellerprinzip abweicht, ist unwirksam, muss also nicht beachtet werden.

Diese Regelung wurde eingeführt, weil gerade in Ballungsräumen Wohnungen oft nur über Makler angeboten werden, also wenig bis keine Chancen bestehen, eine Wohnung zu finden, wenn man nicht gewillt ist, den Makler zu bezahlen.

Dies bedurfte gerade deswegen, weil der Makler in der Regel vom Vermieter beauftragt wurde und auch die Interessen des Vermieters vertritt, einer Korrektur. Nunmehr ist also sichergestellt, dass derjenige, in dessen Interesse und Auftrag der Makler tätig ist, diesen auch bezahlt.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 23.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Das Bestellerprinzip folgt der Formel „Wer bestellt, der bezahlt“. Da Makler in der Regel im Auftrag und im Interesse des Vermieters tätig werden, ist dieser auch verpflichtet, die Maklergebühr zu zahlen.
Die gesetzliche Regelung für dieses Prinzip trat zum 1. Juni 2015 in Kraft.
Nein, Regelungen, die vom gesetzlichen Bestellerprinzip abweichen, sind unwirksam und müssen nicht beachtet werden.
Theresia DonathPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant